Full text : 1905 (0006)

30

meisterämter nach sorgfältiger Prüfung angewiesen und sind durch
dieselben von den Beteiligten einzuheben.
Weitere Maßnahmen namentlich die generelle Statuierung einer
Zwangspflicht zur Inanspruchnahme der Desinfektoren bleibt zunächst
vorbehalten.

Vorstehende Anordnungen sind in den Gemeinden ortsüblich be—
kannt zu machen und sind speziell die Desinfektoren hievon gegen zu
den gemeindlichen Akten zu nehmenden Nachweis zu verständigen.
Stöhsel.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.