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Nr. 4333 X.
Homburg, den 31. August 19805.
Circular Mę 145.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Herrn k. Bezirksärzte
u. prakt. Aerzte, sowie die Bürger—
meisterämter des Bezirks.
Betreff:
Bekämpfung des Typhus, hier Post—
versand von infektiosem Material.
Im Hinblick auf die in Nro. 18 des Ministerial-Amtsblattes
1905 erschienene Bekanntmachung des K. Staatsministeriums des
Innern vom 28. Julislfd. Irs. erhielten die Ziff. 16 und dieAnl.
1 Ziff. 7 der „Allgemeinen Leitsätze für die Verwaltungsbehörden
bei der Bekämpfung des Typhus“ (Kreisamtsbl. 1903 Nro. 28 mit
Ziff. 3 der autogr. Regierungsentschließung vom 12. Dezember 1903
Nro. 29301 L II) eine neue Fassung, welche nachstehend zum Ab—
druck gebracht wird.
Die Herrn Amtsärzte und die übrigen Aerzte des Amtsbezirkes werden
hievon hiermit unter Hinweis auf die ihnen seinerzeit zugegangenen
„Ratschläge für Aerzte bei Typhus und Ruhr“ mit dem Beifügen
verständigt, daß um Beschaffung der neu zugelassenen Versandgefäße
die K. Bakteriologische Untersuchungsstation in Landau ersucht wurde.
Wegen der Kosten der Versandgläser wird auf Ziff. 10 der
aut. Regierungsentschließung vom 12. Dezember 1902 Bezug ge—
nommen.
Die Herrn AMerzte ersuche ich, sich die sorgfältige Beachtung und
Durchführung der neuen Maßregeln angelegen sein zu lassen. Den