Full text : 1905 (0006)

317

Ne. 4121 N.

Homburg, den 30. August 1905.

Cireular M 144.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die Bürgermeisteraämter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.

Betreff:
Gewerbetrieb im Umherziehen.

Aus Anlaß der in den Jahresberichten der Handels- und Ge—
werbekammern sowie der Handwerkskammern wiederkehrenden Klagen
über Belästigungen des Publikums und Schädigungen der seßhaften
Gewerbetreibenden durch den Hausierhandel und die Detailreisenden
hat das K. Staatministerium des Kgl. Hauses und des Aeußern mit
—D0
holt angeordnet, dem Hausierhandel sowie dem Geschäfts—
betrieb der Detailreisenden fortgesetzt der schärfsten
Ueberwachung zu unterstellen und allen Ausschreitungen
namentlich dem Hausierbetrieb mit verbotenen Waren und dem ver—
botenen Hausierhandel an Sonn- und Festtagen auf das Strengste
zu begegnen.
Die Ortspolizeibehörden werden auf diese Ministerial-Entschließung
besonders aufmerksam gemacht und zum energischen Vollzug dersel ben
angewiesen. Die Ortspolizeiorgane sind mit entsprechenden Weisungen
zu versehen und ist deren Tätigkeit durch die Herren Bürgermeister
fortgesetzt zu kontrolieren.
Im Uebrigen wird auf Circular Nr. 37 vom 83. April 1900
und Nr. 137 vom 22. Juni 1903 verwiesen.
            
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