Full text : 1905 (0006)

311

domburg, den 24. August 1903.

Cireular M143.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Pferdevormusterung pro 1905.

Unter Bezugnahme auf Circular 99 vom 11. September 1902
und 60 vom 5. März 1904 wird nachstehend der diesjährige Reise—
plan des Pferdevormusterungs-Kommissärs k. Majors z. D. Wölfel
mit dem Auftrage bekannt gegeben, für Bekanntgabe desselben in den
Gemeinden Sorge zu tragen und diese Bekanntmachung am Tage vor
der Musterung zu wiederholen.
Wegen Musterung der Wagen wird der Herr Pferdevormusterungs⸗
kommissär mit den Gemeinden direkt ins Benehmen treten.
Es wird ferner darauf hingewiesen, daß gegen säumige Pferde—
besitze unnachsichtlich Strafanzeige erstattet wird. Nach
F27 des Kriegsleistungsgesetzes ist Geldstrafe bis zu 150 Mark
zulässig. Außerdem werden die nicht rechtzeitig vorgeführten Pferde
gemäß F4 Abs. V der Pferdeaushebungs-Vorschrift zur nachträg—
lichen Vormusterung nach einer benachbarten Gemeinde beordert und
eventuell zwangsweise dorthin verbracht werden.
Stöhsel.
            
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