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Nr. 4451 N.
Homburg, den 28. August 1905.
Cireular M 142.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Buͤrgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Revision und Berichtigung der Wähler—
listen für die Wahl der Landtags⸗
Abgeordneten.
In den Monaten September und Oktober sind nach Art. 7 des
Gesetzes über die Wahl der Landtagsabgeordneten — ——— 38
die Wählerlisten zu revidiren und zu berichtigen, sowie vom 1. bis
einschließlich 15. Oktober öffentlich aufzulegen.
Es ist darauf zu achten, daß die bezüglichen Anordnungen gen au—
estens vollzogen werden, wobei insbesondere auf Circular Nr. 34
und 69 vom Jahre 1881 und Nr. 19 vom Jahre 1882 sowie auf
die Ministerial-Entschließung vom 28. Dezember 1904 (M.A.Bl.
—A0
wiesen wird.
Die vorgeschriebenen Bescheinigungen sind bis längstens 183.
Oktober l. Irs. anher einzusenden.
Stöhsel.