Full text : 1905 (0006)

308

Nr. 2946 X.

Homburg, den 28. August 1905.

Circeular M I4l.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Die Aufsicht über die Amtsführung
der Standesbeamten in der Pfalz.

Im Vollzuge einer Regierungs-Entschließung der k. Regierung
der Pfalz werden die Standesämter angewiesen, das durch F 23
Ziff. 4 der Ausführungsvorschriften des Bundesrates vom 25. März
1899 zum Personenstandsgesetze (R.-G.-Bl. S. 231) angeordnete
Verzeichnis der für Einsicht der Standesregister sowie für die Er—
teilung beglaubigter Auszüge aus denselben zu erhebenden und der
erhobenen Gebühren gewissenhaft zu führen und die anfallenden Ein—
nahmen zur ordnungsmäßigen Verrechnung zu bringen.
Der Vollzug wird bei der Rechnungsrevision überwacht werden.
Stöhsel.
            
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