Full text : 1905 (0006)

300

Nr. 4284 Y.

Homburg, den 18. August 1905.

Circular M 135.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An

die Bürgermeisterämter
und Herrn Tierärzte des Bezirks.

Betreff:
Die Fleischbeschau⸗ u. Schlachtungs—
statistik.

Nachstehend folgt Abdruck einer Entschließung des k. Staats—
ministeriums des Innern vom 8. August Ifd. Is. Nro. 16582 zur
Kenntnisnahme und Verständigung der Laienfleischbeschauer zur ge—
nauesten Darnachachtung.
In teilweiser Abänderung der Ministerial-Entschließung vom
28. Februar l. Is. Nr. 4344 wird auf Anregung des Reichsamtes
des Innern verfügt, daß bei Fertigung der statistischen Nachweisungen
uͤber die Schlachtvieh- und Fleischbeschau nachstehende Bestimmungen
zu gelten haben:
Es sind einzutragen als
1. „Ochsen“ die geschlachteten Stück Rindvieh männlichen Ge—
schlechts, welche kastriert sind und ein Alter von 2 Jahren
bereits erreicht haben;
2. „Bullen“ die geschlachtezken Stück Rindvieh männlichen Ge—
schlechts, welche ein Alter von 2 Jahren bereits erreicht
haben;
3. „Kühe“ die geschlachteten Stück Rindvieh weiblichen Ge—
schlechts, welche bereits gekalbt haben;
            
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