Full text : 1905 (0006)

275

Nr. 3111 X.

Homburg, den 29. Juli 1905.
Circular M 122.

Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisteräͤmter und
k. Lokalschulinspektionen des Bezirks.
Betreff:
Beschädigung der Staatstelegraphen⸗
leitungen durch Baumfällen und Stein⸗
werfen.
Nach einer Mitteilung der Generaldirektion der K. B. Posten
und Telegraphen sind neuerdings vielfach Störungen des Telephon—
und Telegraphenbetriebes infolge von Unvorsichtigkeit beim Baum—
fällen und infolge mutwilligen Zertrümmerns von Isolierglocken
durch Steinwerfen vorgekommen.
Die sorglose Beschädigung der Telephon- und Telegraphen—
leitungen ist in vielen Fällen lediglich auf die Unkenntnis des Straf—
gesetzes zurückzuführen und, soweit jugendliche Personen in Frage
kommen, fehlt diesen meist die erforderliche Erkenntnis der Straf—
barkeit ihrer Handlung.
Die Bürgermeisterämter haben daher alljährlich den Inhalt der
88 317, 318 und 318 a Abs. II des R.St.«“G.-B. in ortsüblicher
Weise bekannt zu machen, wobei darauf hinzuweisen ist, daß sich die
Interessenten beim Fällen solcher Bäume, bei welchen eine Gefähr—
dung von Telephon- und Telegraphenleitungen zu befürchten ist, vor
Strafverfolgung dadurch schützen können, daß sie das zuständige Ober⸗
postamt rechtzeitig von der bevorstehenden Baumfällung verständigen.
Des weiteren ist das Lehrpersonal zu veranlassen, die Schul—
kinder, von denen hauptsächlich die Isolierglocken durch Steinwerfen
zertrümmert werden, von Zeit zu Zeit über das Strafbare dieser
Handlungsweise zu belehren.

J. V.
Merckle.
            
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