Full text : 1905 (0006)

223

Ar. 2952 V.

Homburg, den 17. Juni 19085.

Cireular M 102.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Verwendung bleihaltiger Farben bei
der Herstellung von Abziehbildern.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß zur Herstellung
von Abziehbildern, die zum Verkaufe bestimmt sind, bleichhaltige
Farben entgegen dem Verbote in 5 1 des Gesetzes vom 5. Juli 1887
Reichsgesetz-Blatt Seite 277) verwendet werden.
Zufolge Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern
vom 5. ds. Mts. wird hievon mit dem Beifügen Kenntnis gegeben,
daß die öffentliche Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genuß⸗
mittel veranlaßt wurde, dem Verkehre mit Abziehbildern
ein besonderes Augenmerk zuzuwenden.
Stsoöhsel.
            
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