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Ar. 2952 V.
Homburg, den 17. Juni 19085.
Cireular M 102.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Verwendung bleihaltiger Farben bei
der Herstellung von Abziehbildern.
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß zur Herstellung
von Abziehbildern, die zum Verkaufe bestimmt sind, bleichhaltige
Farben entgegen dem Verbote in 5 1 des Gesetzes vom 5. Juli 1887
Reichsgesetz-Blatt Seite 277) verwendet werden.
Zufolge Entschließung des K. Staatsministeriums des Innern
vom 5. ds. Mts. wird hievon mit dem Beifügen Kenntnis gegeben,
daß die öffentliche Untersuchungsanstalt für Nahrungs- und Genuß⸗
mittel veranlaßt wurde, dem Verkehre mit Abziehbildern
ein besonderes Augenmerk zuzuwenden.
Stsoöhsel.