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Ar. 2538 X.
Homburg, den 10. Juni 19085.
Circular M OJ.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Buͤrgermeisterämter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.
Betreff:
Die sogenannten Banktage und das
Detailreisen mit Wertpapieren.
Es besteht Veranlassung zu der Annahme, daß trotz des im
Fe56 Abs. II Ziffer 5 und F 56 a Ziffer 2 R.-G.Ordg. statuierten
Verbotes ein Vertrieb von Wertpapieren im Wege der Abhaltung so—
genannter Banktage und im Detailreisen da und dort stattfindet.
Gemäß eines hohen Regierungsauftrags wird auf diesen Geschäfts—
betrieb mit der Weisung aufmerksam gemacht, et waigen Aus—
schreitungen im Wege scharfer Kontrolle und unnachsichtlicher Her—
beiführung der Strafeinschreitung entgegenzutreten.
Ueber den Vollzug ist gegebenen Falles zu berichten.
Stohsel.