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Homburg, den 183. Juni 19805.
Kireular
95.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Buͤrgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die Wahl der Landtagsabgeordneten.
Durch Allerhöchste Entschließung vom 4. ds. Mts. wurde eine
Neuwahl der Abgeordneten zum Landtage angeordnet und als
Termin zur Vornahme der Urwahlen
Montag, der 10. Juli Jl. Irs.
festgesetzt.
Hiebei sind die Bestimmungen des Wahlgesetzes —E——
und der Vollzugs-Verordnung hiezu vom 2. April 1881 — Min.⸗
Amtsbl. S. 77 ff. und derjenigen vom 14. April 1899 M.-A.Bl.
S. 127 ff. maßgebend.
Die Bürgermeisterämter erhalten demgemäß als Beilage zu
gegenwärtigem Circular die erforderliche Anzahl der vorgeschriebenen
Bekanntmachungen über die Einteilung der Urwahlbezirke ꝛc mit dem
Auftrage, dieselben sofort — mindestens aber 8 Tage vor dem Tage
der Urwahl — in den Gemeinden öffentlich anzuschlagen. Ferner
ist wenigstens 3 Tage vor der Urwahl die Stunde des Beginnes
derselben — vormittags 10 Uhr — sowie der Name des Wahl—
kommissärs und dessen Stellvertreters in ortsüblicher Weise be—
kannt zu machen