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Homburg den 13. Januar 1905
Circular B.
Königliches Bezirksamt
Houburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks
Betreff:
Haftpflichtversicherung der Gemeinden
Im Nachgange zu Circular Nro. 214 vom 22. Dezember 1904
wird behufs Vermeidung von Mißständen bemerkt, daß die Polize
für die Haftpflichtversicherung vom unterfertigten Amte auf die Dauer
von zehn Jahren abgeschlossen wurde, wobei den Gemeinden bei
jeweiliger Vorauszahlung der Prämie für 5 Jahre je ein Freijahr,
sowie für die zehnjährige Dauecr der Versicherung zusammen zwei
Freijahre gewährt werden. Die Prämiensätze und Bedingungen sind
gegenüber den Beträgen, welche von einigen Gemeinden des Amtsbezirks
für die mit andern Gesellschaften schon früher eingegangene
Haitpflichtversicherung zu zahlen sind, als sehr billige und günstige
zu erachten.
Auch wird anläßlich der Anfrage eines Bürgermeisteramts da—
rauf aufmerksam gemacht, daß die Prämien feste sind und Nach—
schußverbindlichkeiten während dieser 10 Jahren gegen die Gemeinden
in keiner Form erhoben werden.
Der umgehenden Vorlage der noch ausstehenden, zustimmenden
Gemeindratsbeschlüsse wird nunmehr entgegen gesehen.
Stöoöhsel.