Full text : 1905 (0006)

17

Nr. 4052 X.

Homburg, den 11. Januar 1905

sircular 48 7.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter u. Einnehmereien
des Bezirks.

Betreff:
Die Beiträge zur land- und forstwirt—
schaftlichen Berufsgenossenschaft der
Pfalz.

Zufolge einer Entschließung der kgl. Regierung der Pfalz,
Kammer des Innern vom 23. Dezember v. Irs. Nro. 25297 M
hat die Berechnung der Mitgliederbeiträge zur land- und forstwirt⸗
schaftlichen Berufsgenossenschaft für den Regierungsbezirk der Pfalz
nach dem Maßstabe der Grundsteuer bezw. die Aufstellung der
Heberegister durch die k. Rentämter und die Ginziehung
und Ablieferung der Mitgliederbeiträge durch die
Steuereinnehmer zu erfolgen, welch' letzteren hiefür von der ge—
nannten Berufsgenossenschaft 1 Prozent der von ihnen eingehobenen
Beiträge vergütet wird.
Eine Verrechnung der Beiträge zu obenbezeichneter Berufsge—
nossenschaft in den Gemeinderechnungen unter „Nebenrechnung Feld—
hut“ darf künftig nicht mehr stattfinden.
Hienach haben die Bürgermeisterämter die Voranschläge ent—
sprechend aufzustellen und falls die Ausstellung bereits erfolgt ist, zu
berichten.

Bei Revision der Voranschläge wird kontrollirt werden, ob die
Bestimmungen entsprechende Beachtung finden.
Stöhsel.
            
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