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Nr. 2204 X.
Homburg, den 16. Mai 1905.
CECircular, Is 82.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks
Betreff:
Vergebung von Druckausträgen der
Gemeinden.
Die sämtlichen Zivilstaatsministerien und das K. Kriegsministerium
haben mit Rücksicht auf den großen Umfang der Tarifgemeinschaft
der deutschen Buchdrucker und den wohltätigen Einfluß, den diese
Gemeinschaft auf die Ordnung des Verhältnisses zwischen Unter—
nehmern und Arbeitern übt, vereinbart, eutsprechend dem in der Sitz ung
der Kammer der Abgeordneten vom 21 Juli vor. Irs. angenommenen
Antrage, die ihnen unterstellten Behörden mit Anweisungen dahin
zu versehen, daß Druckaufträge des Staats in der Regel nur an
solche Druckereien vergeben werden sollen, welche den
vom deutschen Buchdruckerverband mit den Prinzipalen
vereinbarten Tarif (den deutschen Buchdrucertarif)
angenommen haben.
Die Abgabe amtlicher Inserate an Tagesblätter gilt nicht als
Drucksache des Staats.
Den Gemeindebehörden wird im Vollzuge eines h, Regierungs—
auftrages ein entsprechendes Verhalten bei der Vergebung gemeind—
licher Druckaufträge empfohlen.
Stöhsel.