Full text : 1905 (0006)

186

Nr. 2414 X.

Homburg, den 19. Mai 1905.

Circular Ma81.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Hagelversicherung und Landeshagel—
versicherungsanstalt.

Die auf den Feldbau aufgewendete Arbeit kann nur dann lohnen,
wenn ein angemessener Ertrag an Früchten gewonnen wird. Werden
aber die Früchte durch Hagelschlag vernichtet, dann hat der Land—
wirt vergeblich gearbeitet und Kapital aufgewendet, er wird in seinen
wirtschaftlichen Verhältnissen auf das Schwerste geschädigt.
Hilfe vermag nur eine zweckmäßige Hagelversicherung
zu gewähren. Im Jahre 1884 wurde in Bayern die Landes—
Hagelversicherungsanstalt unter staatlicher Leitung geschaffen,
der bis heute 140 000 Laudwirte mit einer Versicherungssumme von
230 Millionen Mark beigetreten sind.
Seit dem Jahre 1884 hat die Bayerische Landes-Hagelver⸗
sicherungsanstalt 32,5 Millionen Mark Entschädigung geleistet. Diese
Anstalt erhaͤlt einen jährlichen Staatszuschuß von 200000 Mark;
die Verwaltungskosten bei derselben sind sehr gering und betragen
nur 6 Pfennig auf 100 Mark der Versicherungssumme. Die An—
stalt befitzt überdies ein Stammkapital von 1000 000 Mark, dessen
Zinsen alljährlich in den Reservefonds fließen. Der Reservefonds
gewährt den Versicherten erhöhte Sicherheit und beträgt für das
laufende Jahr 6,8 Millionen Mark. Im Notfalle darf hiervon !/,
sohin ein Betrag von rund 1,6 Millionen Mark zur Schadenszahlung
            
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