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Nr. 1936 V.
Homburg, den 4. Mai 18905.
Circular M 72.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.
Betreff:
Die Einsuhr blei⸗ und zinkhaltiger
Gegenstände nach Bayern.
Seitens des Verbandes der bayerischen Gewerbevereine in Nürn—
berg wird in einer Eingabe an das kgl. Staatsministerium des Kgl.
Hauses und des Aeußern behauptet, das deutsche Zinngießergewerbe
werde durch die Konkurrenz vom Auslande eingeführter, die Bedingungen
des Reichsgesetzes vom 25. Juni 1887, betreffend den Verkehr mit
blei- und zinkhaltigen Gegenständen (R. G.-Bl. S. 273), nicht
einhaltenden Fabrikate geschädigt. Solche ausländische Fabrikate
würden hauptsächlich in Spezialgeschäften und in Warenhäusern ver—
trieben.
Es ergeht deshalb der Auftrag, diesen Angaben durch entsprechende
Kontrelle der in Betracht kommenden Geschäfte auf den Grund zu
gehen und über das Ergebnis bis längstens 1. Juni Jl. Is.
zu berichten beziehungsw. Fehlanzeige zu erstatten.
Dabei ist es von Interesse, eventuell auch die Herkunftsländer
festzustellen.
Stöhsel.