Ne. 20097 X.
Homburg, 8. Mai 1805.
Circular.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
des Kantons Waldmohr.
Betreff:
Impfgeschäft für 1905.
Die ordentliche öffentliche Impfung und die Vorstellung (Kontrolle)
der Impflinge in den Gemeinden des Kantons Waldmohr findet
nicht wie mit Circular Nro. 62 betannt gegeben, sondern an
den umstehend verzeichneten Tagen statt.
Dies wird den Bürgermeisterämtern bekannt gegeben mit dem
Auftrage, sofort und am Tage vor der Impfung in den betr. Ge—
meinden und Ortschaften Ort und Stunde des Impfgeschäftes und
der Kontrolle öffentlich bekannt machen zu lassen.
Im übrigen wird auf erwähntes Circular Nro. 62 Bezug ge—
nommen.
Stöhsel.