108
Ferner habe ich der Gemeinde Weltersbach, welche im Vorjahre
ihren Bestand an Zuchtstieren erhöht hat, pro 1904 aus distrikttven
Mitteln einen Betrag von 25 Mark zugewiesen.
Die Bürgermeisterämter haben vorstehendes in ortsüblicher Weise
öffentlich bekannt zu geben und die gemeindlichen Fasselhalter zu ver—
anlassen, soweit dieselben noch nicht Mitglieder des landwirtschaftlichen
Vereins sind, ihren Beitritt zu demselben anzumelden.
Ich hoffe, daß das Vorgehen des landwirtschaftlichen Bezirks—
ausschusses wesentlich zur Verbesserung der Zuchtstierhaltung im Bezirk
beitragen wird, daß dasselbe aber auch andrerseits dem landwirtschaftlichen
Verein neue Mitglieder zuführen wird.
Anmeldungen zum Beitritt in den landwirtschaftlichen Verein
wollen bei den Bürgermeisterämtern oder beim unterfertigten Amte
angebracht und von ersteren jeweils sofort anher vorgelegt werden.
Stöhsel.