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Homburg, den 3. April 1905.
Cireular M 56.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die Bürgermeisterämter
u. Einnehmereien des Bezirks.
Betreff:
Nachweisungen, betreffend die Kranken—
versicherung nach dem Krankenversiche⸗
rungsgesetz vom 15. Juni 1888 in der
Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892
und den ergänzenden reichsgesetzlichen
Bestimmungen.
Die im Benehmen mit den Einnehmereien zu erstellenden Nach—
weisungen über die Rechnungsführung der Krankenkassen sind — soweit
noch nicht geschehen — bis längstens 10. April l. Irs. in
doppelter Fertigung zuverlässig anher einzusenden.
Stöhsel.