Full text : 1905 (0006)

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Nr. 3650 X.

Homburg, den 23. März 1805.

Circular M 32.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

An die

Bürgermeisterämter des Bezirks.

Betreff:
Verleihung von Staatsstipendien an
Rechtspraktikanten und Studierende
der Universitäten und der technischen
Hochschule.

Im Vollzuge einer Entschließung der k. Regierung, Kammer
des Innern vom 28. November 1904 Nro. 28494 M werden die
Bürgermeisterämter beauftragt, von allen Stipendienverleih—
ungen an Rechtspraktikanten, Studierende der 3 Landesuniversi⸗
taͤten oder der technischen Hochschule München sofort nach erfolgter
Verleihung dem Senate derjenigen Hochschule, an welcher der betr.
Stipendiat studiert bezw. seine juristische Prüfung abgelegt hat, als—
bald nach geschehener Stipendienverleihung unter Angabe des Betrags
des verliehenen Stipendiums und der Zeit, auf welche dieses verliehen
wurde, Mitteilung zu machen und zwar auch dann, wenn die Ver—
gebung von Familienstipendien in Frage steht. Gleiche Anzeige
ist an die kgl. Regierung, K. d. J. zu erstatten.
Stöhsel.
            
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