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HRomburg, den 22. März 1803.
Circular M 5I.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
An die
Bürgermeisterämter des Bezirks.
Betreff:
Die Hebammenlehrkurse im Jahre
18905.
Nach der Bekanntmachungek. Regierung vom 14. ds. Mts.
(Beilage 6 zum Kreisamtsblatt) werden die Lehrkurse für Hebammen
in diesem Jahre sowohl in Wuͤrzburg wie in Erlangen in der Zeit
vom 1. Juni bis 31. Oktober abgehalten.
Die für Verpflegung und Unterhalt der Kandidatinnen sowie für
Beschaffung der Unterrichtsmittel erwachsenden Kosten betragen zu
Würzburg 859 M. 50 A, zu Erlangen 850 M., wozu noch ein
angemessener Betxag für Heimreisekosten kommen. Diese Kosten sind
vor und laͤngstens bis zum Tage des Lehrkursbeginnes an die Kassen—
verwaltung der kgl. Hebammenschulen einzuzahlen.
Dies ist den Interessenten bekannt zu geben.
Gesuche um Zulassung zu einem Kurse, welchen außer den
nach Geib Bd. II S. 5097 vorgeschriebenen Belegen, noch eine Be⸗—
scheinigung der zuständigen Behörde über etwa erlittene Bestrafungen,
ferner eine Bescheinigung des Bürgermeisteramts darüber, ob bezw.
daß die Gesuchstellerin nicht unehelich geboren hat, (Circular Nro.
49 von 1904) beizufügen sind, müssen längstens bis zum 10.
April nächsthin hieramts eingereicht sein.
Stöhsel.