Full text : 1904 (0005)

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Homburg, den 13. Februar 1904.
Circular M 42.

Königliches Bezirksamt
Homburg.
BetreffF;
Feuerbeschau.
Nachdem die letzte allgemeine Feuerbeschau im Amtsbezirke im
Jahre 1902 stattgefunden hat, ist solche nach F 3 der Allerhöchsten
Verordnung vom 17. Juni 1898, die Feuerbeschau betreff. G.-V.-Bl.
S. 332 im laufenden Jahre zu wiederholen.
Hierauf werden die Bürgermeisterämter aufmerksam gemacht mit
dem Auftrage, den Zusammentritt der Feuerbeschaukommissionen bald⸗
thunlichst zu veranlassen und mit der Feuerbeschau zu beginnen.
Bezüglich deren Vornahme verweise ich insbesondere darauf,
daß zur Beseitigung der vorgefundenen Mißstände, soweit nicht deren
sofortige Befeitigung geboten ist, den Beteiligten entsprechende
Fristen zu bestimmen sind, welche, abgesehen von größeren Bauvor—
nahmen vier Wochen nicht überschreiten dürfen. Spät—
estens einen Monat nach beendigter Beschau ist eine Nach⸗
beschau vorzunehmen.
Der Befund der Beschau und der Nachbeschau ist in das
Feuerbeschauprotokolleinzutragen, welches mit den Unträgen
der Feuerbeschaukommission dem Bürgermeisteramte einzu—⸗
reichen ist, durch welches die Protokolle mit den etwa hiezu veran⸗ — *
laßten Aeußerungen seitens der Ortspolizeibehörde bis längstens
15. Mai ifd. Irs. anher vorzulegen sind. 4
—Im IAbrigen nehme ich auf Circular Nr. 66 v. J. 1898 Bezug.
Kgl. Bezirksamt:
Stohsel.

An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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