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Nr. 434 X.
Homburg, den 10. Februar 18904
Gircular M 39.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Unbefugter Bilderhandel.
Inhaltlich einer hohen Entschließung der k. Regierung der Pfalz
Kammer des Innern, vom 5. Februar l. Irs. versandte Mitte De—
zember v. Is. der Kunstverlag Richard Spitzer in Berlin W. 62,
Bayreutherstr. 8, an fast alle Gemeindediener des Amisbezirks
Brückenau ein Probebild „Häusliches Glücksbild“ mit der Aufforderung,
dasselbe jeder Familie des Ortes vorzuzeigen und Bestellungen darauf
entgegen zu nehmen. Der Preis des Bildes ist auf 90 Pfennig fest⸗
gesetzt; der wirlliche Wert desselben ist weit geringer. Den Gemeinde—
dienern ist für jedes verkaufte Bild eine Provision von 10 Pfennigen
und zu je 10 Bildern ein Bild umsonst mit progressiver Steigerung
der Provision beim Verkaufe größerer Mengen versprochen worden.
Der Verschleiß der Bilder wurde seitens der Gemeindediener
ohne die erforderliche Gewerbelegitimationskarte vorgenommen, so daß
sich dieselben hiedurch einer Uebertretung nach F 148 Ziffer 5 der
Gewerbeordnung schuldig machten.
Gegen die Berliner Firma ist von der Amtsanwaltschaft in
Brückenau eingeschritten worden.
Da anzunehmen ist, daß ein gleiches Aufforderungsschreiben
dieser Firma anch an die Gemeindediener der Gemeinden diesseitigen
Amtsbezirkes gerichtet worden ist, so ergeht hiemit der Auftrag, die
Gemeindediener auf die Strafbarkeit dieses Vertriebes der Bilder