Full text : 1904 (0005)

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Nr. 346 X.

Homburg, den 8. Februar 1904.

Circular M 38.

Königliches Bezir!samt
Homburg.

Betreff:
Die Nachweisungen über die gesamten
Rechnungsergebnisse der Berufsge—
nossenschaften und Ausführungsbe—
hörden.

Ueber die gesamten Rechnungsergebnisse eines Rechnungsjahres
hat nach Abschlnß desselben die K. Oberste Baubehörde als Aus—
führungsbehörde hinsichtlich der Unfallversicherung der bei den Bau—
arbeiten der unmittelbaren Städte, Distrikte und Gemeinden beschäftigten
Personen alljährlich an das Reichsversicherungsamt eine Nachweisung
einzureichen.
Bei Erstattung derselben muß auch das Verhältnis der Zahl der
Verletzten zu der Zahl der versicherten Personen konstatirt werden.
Hinsichtlich der versicherten Personen verlangt nun die Nach—
weisung die Angabe
a. der durchschnittlich beschäftigten Betriebsbe—
amten und Arbeiter,
b. der Vollarbeiter.
Nach der vom Reicheversicherungsamte an die Ausführungsbe—
hörde ergangenen Anleitung zur Aufstellung der Rechnungsergebnisse
— Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungsamtes 1902, Seite
628 — ist der Begriff „durchschnittlich beschäftigte Betriebsbeamte
und Arbeiter“ nach dem in gewerblichen Kreisen üblichen Sprachge⸗
brauch aufzufassen. Die Angabe hat den Zweck, alljaährlich einen
ungefäͤhren Ueberblick über die Zahl derjenigen Betriebsbeamten und
Arbeiter zu gewähren, anuf welche die Unfallversicherung sich erstreckt.
Es ist deshalb die Angabe derjenigen Zahl von Per—
            
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