Full text : 1904 (0005)

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Zur Aufnahme in die Wählerlisten haben sich die Beteiligten in
der Zeit vom 1. mit 14. März Jl. J. einschließlich bei Vermeidung
des Ausschlusses mündlich oder schriftlich beim Bürgermeisteramt an—
zumelden, welches die Verzeichnisse am 15. März l. J. unter amt⸗
licher Fertigung und mit der Bestätigung, wann und in welcher Weise
die offentliche Aufforderung zur Anmeldung erfolgt ist, abzuschließen
und sofort anher vorzulegen hat.
Bei der Wichtigkeit der Interessen, welche die Bezirksgremien zu
wahren berufen sind, werden die Herrn Buͤrgermeister angewiesen,
durch nochmalige öffentliche Bekanntgabe der Aufforderung zur An—
meldung des Anspruchs auf Aufnahme in die Waͤhlerliste, sowie der
Folgen der Nichtanmeldung und auch persönlich dahin zu wirken,
daß die Anteilnahme der Gewerbetreibenden an der Wahl eine regere
wird als seither.

Auch Ort und Zeit der Wahl ist kurz vor dem 13. Junik. J.
wiederholt öffentlich bekannt zu geben.

Kgl. Bezirksamt:
Stönhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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