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wird bemerkt, daß in den Gesuchen auch anzugeben ist, ob und ev.
welche Unfall⸗, Alters-, Invaliden- rc. Rente oder Pensionen die Ge—
fuchsteller beziehen.
Etwaige Gesuche um zeit- und bedingungsweise Zurückstellung
von Mannschaften der Reserve, Landwehr, Ersatzreserve, sowie
Zurückstellungsgesuche von ausgebildeten Landsturmpflichtigen
II. Aufgebotes (99 118, 3. 122 und 123 der Wehrordnung), —
nicht zu verwechseln mit Gesuchen um Befreiung von den Uebungen,
welche jederzeit beschieden werden können, — sind vollstaͤndig vorbe—
reitet bis zum gleichen Termine vorzulegen.
Kal. Bezirksamt:
Stoöhsel.
An
die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.