Full text : 1904 (0005)

Ne. 12X.

Homburg, den 1c. Januar 1804.

ssßireular 48

21.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Jahresberichte der öffentlichen Unter⸗
fuchungsanstalten für Nahrungs- und
und Genußmittel.

Inhaltlich der auf Grund der Jahresberichte der nebengenannten
Anstalten ergangenen höchsten Entschließung des k. Staatsministeriums
des Innern vom 34. Tezember 1903 Nr. 29267 werden die Vor—⸗
Wiu,
schriften der Kgl. Allerhöchsten Verordnung ven—8 u
den Verkehr mit Giften betreffend, über den Arsengehalt und
die Umhühllung von arsenhaltigem Fliegenpapier
häufig nicht eingehalten. Auch das Verbot der Verwendung von
arsenhaltigen Farben zur Herstellung vonWandanstrichen
in F9 des Reichsgesetzes vom 5. Juli 1887, die Verwendung ge—
sundheitsschädlicher Farben u. s. w. betreffend, wurde übertreten.
Die Einhaltung der bezeichneten Vorschriften ist deshalb streng⸗
stens zu überwachen und veranlaßten Falles unnachsichtlich mit Straf⸗
anzeige vorzugehen.
Nach der Wahrnehmung einer KC. Untersuchungsanstalt sind
ferner Schreibwaren — wie Bleistifte, Fererhalter, Griffel—
büchsen — oft mit giftigen Farben — chromsaurem Blei — be—
strichen.

Die Gefahr einer Gesundheitsschädigung wird zwar durch den
Firnisüberzug, mit dem diese Gegenstände meist versehen sind, wesentlich
gemindert. Immerhin erscheint es für den Fall, daß die Verwendung
derartiger Schreibwaren eine größere Verbreitung gewinnen sollte,
            
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