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Kr. 126 X.
Homburg, den 16. Januar 1904
Circular Mé 19.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Vau⸗- und Feuersicherheit der
Theater und sonstigen arößeren Ver—
sammlungslokale.
Durch die Ministerialentschließung vom 10. Mai 1807 (Mi⸗
nisterialamtsblatt S. 145) ist angeordnet worden, daß in Theatern
und sonstigen für groͤßere Menschenansammlungen bestimmten Ge—
bäuden alle zur Verhütung von Unglücksfällen erforderlichen bau-,
feuer- und sicherheitspolizeilichen Einrichtungen und Maßregeln ge—
troffen werden. Zu diesem Zwecke wurde nicht nur eine eingehende
Besichtigung und Untersuchung der Theater, Ballsäle, Konzertsäle,
Zirkusbauten und sonstigen zu größeren Versammlungen und Ver—
anstaltungen dienenden Lokale vorgeschrieben, sondern es haben die
Ortspolizeibehörden nach ausdrücklicher Bestimmung der Entschließung
ihr besonderes Augenmerk auch darauf zu richten, daß die Aus—
führung der zur Sicherheit des Publikums getroffenen Einrichtungen
fortdauernd überwacht wird und deshalb inhaltlich Regierungs⸗
Entschließung vom 19. Mai 1897 Nr. 8487 Pedie Untersuchung
der fraglichen Gebäude und Lokale in angemessenen Zwischen—
räumen in der vorgeschriebenen Weise zu wiederholen.
Demgemäß ergeht der Auftrag, die in Frage kommenden Lo⸗
kalitäten sosort durch die in der eingangs erwähnten Ministerial—
Entschlicßüung böm 10. Mai 1897 bezeichneten Kommissionen einer
eingehenden Besichtigung zu unterziehen und über die elwa vorge⸗
fundenen Anstände bis längstens 15 Februar J. Js. anher
Bericht zu eistatten.