Full text : 1904 (0005)

452

Als notwendige Ausrüstungsgegenstände kommen in Betracht:
Anzug aus Leinen mit Mütze, Segeltuchschuhe mit Holzsohlen,
Schutzvorrichtung für Nase und Mund (entweder Schwamm oder
Drahtnetz mit Roßhaareinlage; zur Befestigung dient ein Gummi—
band),
2 verzinkte Eimer à 20 Liter,
1Emailletrichter,
1 graduirtes Meßgefäß à 11. aus Porzellan oder besser
Emaille;
2 Schrubber und 1 kKg Putzlappen, 14 kleiner Wäschesack,
1 großer Matratzensack zum Transporte großer Bettstücke nach
dem Dampfdesinfektionsapparat.
Zum Transport der Ausrüstungsgegenstände ist ein kleiner
Handwagen benötigt.
Die Anschaffung eines Matratzensackes ist für die im Kanton
Landstuhl gelegenen Desinfektionsbezirke nicht notwendig, nachdem
im Spital des Kantonal-St. Johannesvereins in Landstuhl ein
fahrbarer Dampf-Desinfektionsapparat behufs Benutzung für den ganzen
Kanton Landstuhl stationiert werden wird.
Die Anschaffung dieser Gegenstände hat durch das Bürgermeister⸗
amt des Wohnortes des Desinfektors zu erfolgen und sind die da—
durch entstehenden Kosten nach Verhältnis der Seelenzahl auf die
Gemeinden des Desinfektionsbezirkes zu verteilen.
Ueber den Vollzug ist seitens der in Betracht kommenden Bürger—
meisterämter binnen 4 Wochen anher Anzeige zu erstatten.
55 Bezüglich der Obliegenheiten der Desinfektoren sowie der den—
“ selben zustehenden Gebühren wird demnächst weitere Weisung ergehen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.