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Kreideteilchen auf die Kleider, an die Hände und Finger. Von hier
aus werden sie leicht in den Mund gebracht. Ein Eindringen des
Arsens durch die Haut ist ebenfalls nicht ausgeschlossen. Hierdurch
können Vergiftungen hervorgerufen werden.
Es besteht daher Veranlassung, vor dem Gebrauche von arsen—
und bleihaltigen Farbkreiden zur Verhütung von Gesundheitsschädig—
ungen öffentlich zu warnen.
Speyer, den 13. Dezember 1903.
K. B. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern:
J. V.: Conrad, K. Regierungs-Direktor.