Full text : 1904 (0005)

448

Nr. 3897 X.

Hdomburg, den 24. Dezember 1904.

Circular M2l16.

Köonigliches Bezirksamt
Houiburg.

Betreff:
Die Bekämpfung des Typhus.

Gemäß hoher Entschließung der k. Regierung der Pfalz, Kammer
des Innern, vom 15. Dezember l. Is. Nro. 30212 Mwerden die
Bürgermeisterämter hiemit angewiesen; dafür zu sorgen, daß bei der
Anzeige eines Typhus- oder typhusverdächtigen Falles künftig —
etwa nach der Rubrik „Stelle der Beschäftigung“ des vorgeschriebenen
Formulares — angegeben wird, ob die angezeigte Person einer
Krankenkasse angehört, event. welcher?
Ferner ergeht der Auftrag, die als Typhusträger im Sinne der
im Kreisamtsblatt 1904 Nro. 20 veröffentlichten neuen Bestimmungen
der Leitsätze durch die Untersuchungsstationen ermittelten Personen
nach Maßgabe dieser Bestimmungen schonend zu beobachten, sie zu
der dort angegebenen Behandlung ihrer Ausleerungen anzuhalten
und einen etwaigen Aufenthaltswechsel ungesäumt dem K. Bezirks—
amte anzuzeigen.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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