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Da Wert darauf zu legen ist, daß sämmtliche Gemeinden
des Bezirks sich der Versicherung anschließen, so hätten sich diejenigen
Gemeinden, welche bereits einer Haftpflichtversicherung angehören,
darüber schlüssig zu machen, ob sie nach Abschluß des Versicherungs—
vertrages bereit sind, der Collectivversicherung beizutreten. Der
Name und die Dauer der betr. Versicherung wäre hierher bekannt
zu geben.
Da bis zum J. Jannar 1905 der bedeutend höhere Syndikats—
tarif der deutschen Versicherungsgesellschaften in Kraft tritt und die
Gesellschaft sih daher nur bis zum 31. l. Mts. an das An—
gebot gebunden halten kann, habe ich mit derselben, um auch
bei nicht mehr rechtzeitiger Beschlußfassung der Gemeinderäte den
seitherigen niedern Tarif sichern zu können, folgendes Abkommen ge—
troffen:
Für die nicht versicherten Gemeinden schließt das k. Be—
zirksamt noch vor dem 31. Dezember l. J. ei ne Colleetiohaftpflicht⸗
versicherrung vom 1. Januar 1905 ab mit dem obenbezeichneten
Prämiensatz von 4¶M. für je 100 Einwohner und Gewährung
eines Freijahrs bei Vorausbezahlung der Prämie auf 5 Jahre ab,
vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung der
Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden. Die letzteren
haben Beschlußfrist bis zum 1. Februgr 1905
Diejenigen, welche der Versicherung nicht beitreten wollen,
werden dann einfach in der Polize gestrichen.
Es ergeht daher der Auftrag:
1) Noch am Tage des Eintreffens des gegenwärtigen
Cireulars anher als Notiz anzuzeigen, ob und wo die
einzelnen Gemeinden bereits gegen Haftpflicht ver—
sichert sind, verneinenden Falles, ob der Herr Bürgermeister
vorläufig (d. h. vorbehaltlich der endgiltigen Beschlußfassung
des Gemeinderats) mit dem Abschluß der Collectivversicherung
für die dortige Gemeinde, bez. die Gemeinden des Bürger—