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Homburg den 22. Dezember 1004.
Circular Ma 2144.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Haftpflicht-Versicherung der Gemeinden, hier
Abschluß einer Collektiv-Versicherung für den
Amtsbezirk Hombura.
Die anerkanntermaßen auf gesicherter Grundlage beruhende
Frankfurter Transport, Unfall- und Glas—-Versicherungs-Aktien-Ge—
sellschaft hat an das k. Bezirksamt ein günstiges Angebot auf
Collectiv-Versicherung sämtlicher Gemeinden des
Bezirks gegen die diesen gesetzlich obliegende Haftpflicht aus
Personen- und Sachbeschädigung gerichtet. Als Leistung
dieser Versicherungs-Gesellschaft ist nach den gemachten Angeboten vor—
gesehen:
1) bei der allgemeinen Haftung der Gemeinde:
a. bei Körperverletzung oder Toͤtung einer einzelnen Person
eine Entschädigung bis zur Höhe von M. 100 000,
b. bei Körperverletzung oder Tötung mehrerer Personen bis
zur Höhe von M. 800 000,
c. bei Sachschäden: die Uebernahme der Schäden von A. 10
an bis zur Höchstsumme von MA. 15 000.
Schäden unter M 10 werden nicht gedeckt, dagegen hat die Ge—
meinde bei Schäden über „A. 10 keinen Anteil zu tragen. Aus—
geschlossen sind nur haftpflichtgemäße Sachschäden
durch Gas-, Wasser-, Heizungs-, Trocknungs-, und Be—
leuchtungs-Anlagen.