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Unter Bezugnahme auf Ziff. 4 der oben angeführten Min.E.
d. 15. Juli 1904 Nr. 16954 und zur Vermeidung der wiederholten
umständlichen Schreibereien, die sowohl dem K. Statistischen Bureau
als auch den Verwaltungsbehörden im ersten Vierteljahr nach Ein⸗
führung der fraglichen Statistik entstanden sind, ersuche ich die
Verzeichnisse der Fleischbeschaubezirke, der Fleischbe—
schauer und ihrer Stellvertreter einer Prüfung zu
unterziehen und etwaige Aenderungen baldtunlichst
anher mitzuteilen, ferner die Fleischbeschauer zur
künftigen Beachtung der oben unter Ziffer 1bis 8
bezeichneten Punkte anzuweisen.
Im Hinblick auf Punkt 1 möchte ich der Erwägung anheimstellen,
ob es sich nicht empfehlen würde, Meldekarten überhaupt nur den
aufgestellten Beschauern, nicht aber den Stellvertretern zu
verabfolgen, so daß diesen erst im Verhinderungsfalle des Beschauers
von diesem nebst dem Beschaubuche die der Dauer der Vertretung
entsprechende Zahl von Karten zu übergeben wäre.
Bezüglich vollständiger und richtiger Ausfüllung der Karten er—
scheint das von mehreren Aemtern eingehaltene Verfahren als zweck—
mäßig, den Namen des Amtes mittels Stempels an der
hiefür bestimmten Stelle der Karte vor der Verteilung
an die Beschauer beizufügen.
Zum Schlusse ersuche ich, den Beteiligten bekannt zu geben, daß
der Bedarf an Meldekarten nur beim K. Bezirksamt bezw. beim
Stadtmagistrat, nicht beim K. Statistischen Bureau anzumelden ist.