Full text : 1904 (0005)

423

schlossen, daß die eine oder andere Karte zu Verlust geht und als aus—
ständig vom K. Statistischen Bureau eingefordert wird. Zur Er—
moöglichung der fristentsprechenden Bearbeitung der Meldekarten genügt
es in solchen Fällen nicht, auf das Mahnschreiben nur die bereits
erfolgte Einsendung der Nachweisung anzuzeigen, sondern es ist eine
zweite Nachweisung einzusenden oder wenigstens auf dem Antwort—
schreiben der gan ze Inhalt der Karte (mit Namen des Verwaltungs—
bezirks, Beschaubezirks und Monats) zu wiederholen.

6. Eine große Anzahl von Meldekarten war so mangelhaft aus—
gefüllt, daß außer den Schlachtungsfällen lediglich die — manchmal
unleserliche — Unterschrift angegeben war, während Verwaltungsbe—
zirk und Beschaubezirk erst mit Hilfe des gleichfalls oft schwer zu
entziffernden Poststempels festgestellt werden mußte (beispielsweise in
einem Amte mit 80 Bezirken bei 36 Karten) und der Monatsname
fehlte oder falsch (statt des Beschaumonats der Absendungsmonat)
angegeben war. Vollständige und richtige Ausfüllung der Karten ist
schon im Interesse der ohnedies zeitraubenden umfangreichen Zusammen—
stellungsarbeiten unerläßlich. Bezüglich der Angabe des Monats ist
zu beachten, daß die einzusendende Karte lediglich die im vorherge—
gangenen Monat vorgekommenen Beschaufälle zu enthalten hat,
daß sonach z. B. die im Dezember einzusendende Karte nur die im
November angefallenen Schlachtungen angeben darf. Die etwa in
den ersten 8 Tagen des Dezember vor Absendung der Karte vorge—
kommenen Fälle sind erst in derjenigen Karte zu berücksichtigen, die
im Januar einzusenden ist.

7. Von mehreren Beschauern wurden die Zahlen für die vor—
gekommenen Schlachtungen nicht auf die hiefür bestimmten punktierten
Linien der Meldekarte vor der Bezeichnung der Tiere gesetzt, sondern
hinter diesen Vordruck, was zu irrigen Ergebnissen führt, da auf
einigen Linien mehrere Tiergattungen hintereinander anzugeben sind.

8. Endlich ist zu erwähnen, daß zahlreiche Einsender die porto—
freien Karten noch mit Freimarken versehen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.