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sonst Beliehenen zu verständigen und auch für entsprechende ortsüb—
liche Bekanntmachung Sorge zu tragen, um zu neuem Eifer hinsicht⸗
lich der Ausführung solcher Aufforstungen anzuregen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.