41]
Homburg, den 27. November 1904.
ireular M 199.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Anmeldung und Besichtigung der
Hunde im Jahre 1905.
Unter Bezugnahme auf die oberpolizeilichen Vorschriften über
die Visitation der Hunde vom 21. Juni 1901 (K. A.Bl. S. 119)
folgt nachstehend das Verzeichnis für die Anmeldung und Besichtigung
der Hunde im Jahre 1905 mit dem Auftrage, diese Termine gehörig
bekannt zu machen und das Weitere nach Maßgabe des Zirculars
Nr. 74 vom 11. Dezember 1892 zu veranlassen. Für Abstellung
eines geeigneten Lokals, wobei wenn irgend möglich von der Benützung
eines Wirtslokals Abstand zu nehmen ist, für die Visitation und
einer Person zur Mithilfe bei Führung der Register ist Sorge zu
tragen. Die Hundebesitzer haben für die früher versteuerten Hunde
die Quittung vom Vorjahre mitzubringen.
Die Hunde sind durch eine erwachsene Person an der Leine
vorzuführen, bissige Hunde mit einem Maulkorbe.
Die Bekanntgabe der Termine hat mindestens 14 Tage
vorher zu erfolgen.
Auch die Fleischbeschauer haben sich mit dem
beim k. Bezirkstierarzte rechtzeitig einzufinden.
Das Tagebuch muß für das Jahr 1904 abgeschlossen und die
Gesamtsumme der im Jahre 1904 geschlachteten Tiere nach Gattungen
zusammengestellt, sowie die Zahl der Beanstandungen aufgeführt sein.
Die Bürgermeisterämter haben diese Bestimmung den Fleischbeschauern
verlassig bekaunt zu geben.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.