Full text : 1904 (0005)

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und Geflügelzüchtern, insbesondere die Vorschriften über die Anzeige—
pflicht ꝛc. in geeigneter Weise wiederholt zur Kenntnis zu bringen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An
die Bürgermeisterämter
Herrn Tierärzte und Gendar—
meriestationen des Bezirks.

Nr. 3335 X.

Homburg, 24. November 1804.

Circular M 198.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Güter-Zertrümmerung.

Inhaltlich Ministerial-Entschließung vom 11. Oktober 1904
Nro. 21607 sind die in Circular Nro. 16 von 1895 angeordneten
Erhebungen auch für den Zeitraum vom 1. März 1904
bis 28. Februar 1905 fortzusetzen.
Die Anzeigen sind auf Grund sorgfaältigster Erhebungen bis
spätestens 15. April 1905 zu betätigen, worauf veranlaßten
Falles die erforderlichen Formulare den Buͤrgermeisterämtern zugehen
werden.

Fehlanzeigen sind erlassen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöoöhsel.

An

die Bürgermeisterämter
des Bezirks.
            
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