Full text : 1904 (0005)

401

Nr. 3484 X.

Homburg, den 18. November 19034.

Circular M194.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Die Errichtung einer Pensions- und
Relikten-Unterstützungs-Zuschußkafse
für das an gemeindlichen Pensions—
einrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal.

Gemäß Ziff. 5 der Ministerial-Bekanntmachung vom 29. vor.
Mis. in nebenbez. Betreffe (Min.-A.Bl. für Kirchen- und Schulan—
gelegenheiten Nro. 32 S. 4835, Kr.-A-Bl. Nro, 21 S. 191,
Amtl. Schulanzeiger Nro. 14 S. 89) wurde allen vom 1. Januar
1904 ab in Ruhestand versetzten Volksschullehrern und Volksschul—
lehrerinnen, Schulverwesern und Schulverweserinnen, welche keinerlei
Pensionen oder Pensionszuschüsse aus gemeindlichen Pensionskassen
oder aus sonstigen Gemeinde-oder Schulkassen erhalten, ein Pensions—
zuschuß, welcher vorläufig für Volksschullehrer je 60, für Volksschul—
lehrerinnen je 48 und für Schuloerweser und Schulverweserinnen
je 36 Al beträgt, bewilligt.
Diese Pensionszuschüsse sind dem Lehrpersonale in denselben Er—
hebungsraten, wie die Pensionen selbst selange zu zahlen, als den
Empfängern eine gemeindliche Pension nicht zusteht bezw. nicht ge—
währt wird. In letzterer Beziehung ist von den Pensionsempfängern
soweit denselben — 0
wiesen werden wird, sowohl bei der ersten Pensionszahlung
als auch jeweils am Jahresschlusse eine die Bezugs—
berechtigung begründende gebührenfreie Bescheini—
            
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