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Nr. 3427 X
Homburg, den 17. November 1904.
Circular Mi193.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Errichtung einer Pensions⸗ und
Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse
für das an gemeindlichen Pensions⸗
einrichtungen nicht teilnehmende
Lehrpersonal.
Unter Bezugnahme auf 8 5 Ziff. J. Abs. 2 und Ziff. II. Abs.
2 der höchsten Ministerial-Bekanntmachung vom 21. vor. Mts., den
Vollzug des Art. 20 Abs. 1 lit. b des Schulbedarfgesetzes betr.
(Min-A.Bl. f. K. u. Sch. A. 1904 Nro. 82 S. 485) abgedruckt
in Beil. 21 des Kreisamtsblattes 1904 und im Amtl. Schulanzeiger
Nr. 14 von 1904 werden die Bürgermeisterämter beauftragt fest—
zustellen:
a) die Namen der pensionierten Lehrer, welche vor
dem 1. Januar 1904 in den Ruhestand getreten sind
und Pensionszuschüsse irgend welcher Art von
Gemeinden nicht beziehen oder Unterstützungen
aus den Staatsfonds, die für die vor 1. Januar
1896 zugegangenen Pensionisten bewilligt
sind, nicht erhalten,
b) die Namen der vor dem 1. Januar 1904 zugegangenen
Lehrerwitwen, welche Pensionszuschüsse der
ovorerwähnten Art von Gemeinden oder aus
Staatsfonds nicht beziehen.
Den in Beitracht kommenden Personen sind die Bestimmungen
über die neugegründete Unterstützungs-Zuschußkasse bekannt zu geben
—