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Mr. 3417 X.
Homburg, den 12. November 1904.
Gircular M 190.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Viehzählung vom 1. Dezember 1904.
Am 1. Dezember l. Irs. ist nach Beschluß des Bundesrates
eine Viehzählung vorzunehmen, verbunden mit einer Zählung der—
jenigen in der Zeit vom 1. Dezember 1903 bis 30. November 1904
vorgekommenen Schlachtungen, bei denen gemäß den bestehenden Vor—
schriften eine amtliche Schlachtvieh oder Fleischbeschau nicht vorzunehmen
war.
Für deren Durchführung sind die in der Ministerial.-Entschließung
vom 6. dss. Mts. (M.⸗A.-“Bl. S. 491) angeführten Bestimmungen
maßgebend, auf welche behufs genauer Beachtung hingewiesen wird.
Die Zählungsformulare werden den Bürgermeisterämtern dem—
nächst zugeschickt und ist sodann das Erforderliche zu veranlassen.
Die Zählbogen sind so rechtzeitig an die Zähler zu verteilen,
daß die Zählung am 1. Dezember nächsthin vorgenommen werden
kann.
Nach beendeter Zählung hat das Bürgermeisteramt die Zählungs—
listen auf ihre Vollstäändigkeit und Richtigkeit genauestens zu prüfen
und bis spätestens 16. Dezember J. Irs. anher einzusenden.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.