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Meldung der vor dem 1. Januar 1904 in denselben vorgemerkten
Militäranwärter durch Letztere bis zum 1. Dezember l. Irs. bei der
betreffenden, die Verzeichnisse führenden Behörde zu bewerkstelligen ist.
Hierbei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits⸗
und sonstigen wesentlichen Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen
anzugeben und ist die Richtigkeit der bezüglichen Angaben seitens der
nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Militäranwärter durch
Beilage eines amtlichen Leumunds- und Vermögenszeugnisses zu be—
scheinigen.
München, den 19. Oktober 1904.
gez. Dr. Graf von Feilihsch. Frhr. v. Asch.