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8) über die mit der Wohnungsfürsorge im Zusammenhange
stehenden Maßnahmen (Kanalisationen, Schlachthäuser, Be⸗
seitigung der Abfallstoffe, Straßenbeleuchtungen, Straßen⸗
bahnen, Wasserversorgung ꝛc.)
Zu Ziffer 1 und 2 sind die erlassenen wichtigeren polizei—
lichen Vorschriften in je zwei Stücken beizulegen, soweit deren Vor—
lage nicht bei der letzten Berichterstattung erfolgt ist.
Zu Ziffer 6 ist auch über die Abstellung der Mißst inde
insbesondere in Bezug auf Belegung der Schlafräume, die Abort—
verhältnisse und das Schlafgängerwesen unter möglichst ziffermäßigen
Angaben zu berichten.
Bei Ziffer 7 ist besonderes Gewicht zu legen auf die Dar—
stellung der genossenschaftlichen und gemeindlichen Fürsorge für
Wohnungsbeschaffung. Etwa bestehende Genossenschaften und Ver—
eine (Arbeitervereine, Gesellenvereine ꝛc.), welche sich — wenn auch
nur nebenbei — mit der Erbauung, Beschaffung und Verbesserung
boon Wohnungen für Arbeiter und in ähnlicher sozialer Stellung be—
findlichen Personen befassen, sind anher anzuzeigen. Die Satzungen
zrößerer Genossenschaften und Vereine sind in je zwei Stücken bei—
zulegen.
Bei Ziffer 83 ist zu beachten, daß die hierunter fallenden
Maßnahmen bei den letzten Berichterstattungen zumeist nicht berück—
sichtigt wurden und sich die Darstellung daher auch auf die früheren
Jahren zu erstrecken hat.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.