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Nr. 2502 X.
Homburg, den 7. Oktober 1904.
Cireular M177.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Handhabung der Lebensmittelpolizei.
Aus dem Bericht der öffentlichen Untersuchungsanstalt für
Nahrungs- und Genußmittel in Speyer über das Ergebnis der im
Amtsbezirke Homburg vorgenommenen ambulanten Lebensmittelkontrolle
pro 1904 sind unter anderm folgende Beanstandungen hervorzuheben:
1) Den oberpolizeilichen Vorschriften über Bierpressionen vom
27. Juli 1900 wird immer noch nicht die nötige Beobachtung
geschenkt. Besonders gab die Nichtbeachtung der Vorschriften,
daß der Windkessel mit einem Ablaßhahnen versehen sein und
die Luft, ehe sie in den Windkessel eintritt, durch einen
Filtrierapparat geleitet werden muß, vielfach Anlaß zu Be—
anstandungen.
2) Sehr häufig hatten die Wirte die erwähnten Vorschriften
überhaupt nicht in ihrem Lokale aufgehängt.
3) Bei den Spezereihändlern gab der Essig vielfach Anlaß zu
Beanstandungen, und zwar wegen des zu geringen Gehaltes
an Essigsäure.
In einzelnen Geschäften wurden auch dies Mal wieder die
sogenannten „Wurmhütchen“ vorgefunden, obwohl deren
Verkauf wegen ihrer Gefährlichkeit selbst in den Apotheken nur
—D
keinen Fall stattfinden darf.
5) Vielfach gab auch die feuergefährliche Aufbewahrung von
Streichhölzern und der Nichtverschluß von Petroleumbehältern
Anlaß zu Beanstandungen.