Full text : 1904 (0005)

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Nr. 38591 W.

domburg, den 4. Januar 1904

Circular M 7.

Königliches Bezirksamt
Homburg.

Betreff:
Beschäftigung yon Arbeiterinnen und
jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien.

Bei der Erneuerung der Bestimmungen über die Beschäftigung
von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Ziegeleien ist von
der Aufnahme eines Verbots der Beschäftigung jener Personen
in den über den Oefen belegenen Trockenräumen um deswillen abge—
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ständen geführt hat, daß ihr gänzliches Verbot erforderlich wäre,
vielmehr angenommen werden darf, daß die 88 120 a ff. der Ge—
werbe-Ordnung eine ausreichende Handhabe bieten werden, um die
hervorgetretenen gesundheitlichen und sittlichen Gefahren zu beseitigen.
Unter Bezugnahme auf das Circular Nro. 251 vom Jahre
1903 ergeht deshalb der Auftrag, jener Art der Beschäftigung ein
besonderes Augenmerk zuzuwenden und in allen Fällen, in welchen die
Verwendung von Arbeiterinnen oder jugendlichen Arbeitern in den
genannten Räumen zu Bedenken in gesundheitlicher oder sittlicher
Hinsicht Anlaß gibt, zwecks weiterer Veranlassung anher Bericht zu
erstatten.

Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Buͤrgermeisterämter
und k. Gendarmeriestationen
des Bezirks.
            
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