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Nr. 2703 X.
Homburg, den 15. September 1904.
Cirenlar M 166.
Iönigliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die Unterstützung dürftiger Schuldienst⸗
exspektanten während der Ableistung ihrer
gesetzlichen Militärdienstpflicht.
Schuldiensterspektanten, Schulpraktikanten ꝛc., welche in diesem Jahre
noch zur Ableistung ihrer aktiven Militärdienstpfsicht als Ausge—
hobene zu einem Truppenteile (Infant.Regimente) einberufen werden,
werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel von der k. Regierung
unterstützt. Die Höhe der an Angehörige des Volksschullehrerstandes
der Pfalz periodisch zu gewährenden Unterstützungen ist je nach der
Dürftigkeit der um Beihilsen Nachsuchenden für eine einjährige
militärische Gesamtdienstleistung auf 60 bis 200 Meöbestimmt.
Eine Unterstützung solcher Schuldiensterspektanten ꝛc., welche
ihrer aktiven Militärdienstpflicht als Einjährig-Freiwillige
genügen, darf aus diesen Staatsfonds nicht stattfinden.
In den Gesuchen um Erlangung von Beihilfen obiger Art
haben die Beteiligten
1) den Truppenteil und Garnisonsort zu bezeichnen, für welchen
sie ausgehoben sind, und den Zeitpun't, an welchem sie dort
einzutreffen haben, anzugeben,
2) wörtlich zu erklären, daß sie sich verpflichten, nach
Ableistung des Militärdienstes in denöffent—
bichen Schuldienst zurückzukehren oder alle
während des aktiven Militärdienstes empfange—
nen Unterstützungen zurückzuerstatten, oder eine
Erklärung dieses Inhaltes nach beiliegendem Formulare dem
Gesuche beizufügen,