336
prähistorischen und historischen Charakters und von
Kunstwerk (z. B. von Münzen, steinernen Bildwerken und Bruch—
stücken von solchen, Urnen, Gebrauchsgegenständen u. s. w.) im Ge—
meindebezirk jeweils unverzüglich anher Anzeige zu er—
statteen, damit das Erforderliche zu sachverständigen Behandlung der
Fundstücke vorgekehrt werden kann.
Es muß der größte Wert darauf gelegt werden, daß solche
Fundstücke nicht durch ungeschickte Behandlung zerstört, sondern sach—
gemäß behandelt und verwahrt werden, ferner daß dieselben den
bayrischen Landes- und Provinzialmuseen erhalten bleiben und nicht
etwa an Altertumshändler verschleudert werden.
Ich darf erwarten, daß seitens der Gemeindebehörden der Er—
haltung der auf einheimischem Boden gehobenen Funde und Denkmäler
die gebotene Aufmerksamkeit zugewendet wird. Gegenwärtiges Aus—
schreiben istauch den Kirchenverwaltungen zur gleichmäßigen Darnach—
achtung geeignet mitzuteilen.
Kgl. Bezirksamt.
Stöhsel.
An
die Bürgermeisterämter
des Bezirks.