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Rr. 2514 X.
Homburg, den 10. September 1804.
Circular M163.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Schutz der Landesaltertümer.
Inhaltlich h. Regierungsentschließung v. 16. vor. Mts. ist es in
jüngster Zeit in einigen Regierungsbezirken wieder mehrfach vorgekommen,
daß die prähistorischen Grabhügel von Unberufenen lediglich aus Gewinn—
sucht ohne jede Rücksicht auf wissenschaftliche Anforderungen durch—
wühlt wurden. Der einheimischen Erforschung der Urgeschichte Bayerns
und den heimischen Staats- und Provinzialsammlungen wird hiedurch
ein unersetzlicher Schaden zugefügt, da die wertvollsten Denkmäler
ältester Zeiten, die einzigen Hilfsmittel zur Kenntnis der vorgeschicht—
lichen Bewohner des Landes, nutzlos für die Wissenschaft verloren
gehen.
Es wird demgemäß die Ministerialentschließung vom 6. November
1899, das Auffinden von Altertümern und Münzen betreffend, (Kultus—
ministerialblatt 1899 S. 630) neuerdings in Erinnerung gebracht und
werden die Bürgermeisterämter beauftragt, falls denselben zur Kenntnis
gelangt, daß Ausgrabungen prähistorischer Grabhügel
im Gemeindebezirk beabsichtigt oder aus irgend welchen Gründen, z. B.
durch Bauvornahmen, notwendig werden, hievon stets rechtzeitig
vorher anher Anzeige zu erstatten, damit vem unterfertigten Amte
die nötigen Vorkehrungen getroffen werden können, um die Leitung
und Vornahme der Ausgrabungen durch geeignet vorgebildete und
technisch geschulte Personen zu erzielen.
Abgesehen hieven werden die Bürgermeisterämter beauftragt,
von allen senstigen zufälligen Funden und von Ausgrabungen