Full text : 1904 (0005)

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Betrieben (R.Ges.Bl. S. 113) und die hiezu ergangenen Vollzugs—
vorschriften, insbesondere der Ministerial-Bekanntmachung vom 20.
Dezember 1903 (Ges.- u. V.Bl. S. 681) näher vertraut macht.
Um dem Lehrerpersonal eine gründliche und rasche Einführung
in das Verständnis des Gesetzes zu ermöglichen hat das k. Staats⸗—
ministerium gleichzeitig Veranlassung genommen u. a. auch die Hand—
ausgabe des Reichsgesetzes über Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben
(Kinderschutzgesetz) von k. Bezirksamtmann Th. Stöhsel, Verlag von
C. Brügel u. Sohn in Ansbach, zur Anschaffung für das Lehrper—
sonal und die Fortbildungsbibliotheken zu empfehlen.
Unter Bezugnahme auf Circular Nro. 70 vom l. Ir. werden
die Bürgermeisterämter, soweit dieselben die Anschaffung dieser Hand—
ausgabe für das Lehrpersonal noch nicht betätigt haben, hierauf auf—
merksam gemacht mit dem Bemerken, daß der Bezug des Buches
durch das unterfertigte Amt vermittelt wird und Bestellungen mit
einfacher Notiz anher angezeigt werden wollen.
Kgl. Bezirksamt:
Stöhsel.

An

die Buͤrgermeisterämter
des Bezirks.
            
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