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domburg, den 2. Januar 1904.
Circular MG.
Königliches Bezirksamt
Homburg.
Betreff:
Die periodische Nacheichung von
—T
1904.
Nachstehender Reiseplan des Eichmeisters Heckel in Homburg
wird den Bürgermeisterämtern zur Bekanntgabe in den Gemeinden
mit dem Beifügen mitgeteilt, daß in Anbetracht unvorhergesehener
Verhinderungsfälle diese Bekanntmachungen erst dann zu
erlassen sind, wenn von seiten des Eichamtes hierüber noch aus
drücklich Mitteilung erfolgt sein wird.
Zur Ausführung des Eichgeschäftes ist ein ent—
sprechendes, geheiztes und verschließbares Lokal mit
den nötigen Tischen und Stühlen nebst einem Gefäß
mit Wasser bereit zu stellen.
Wirtslokale sind als solche nicht zu verwenden.
Ferner ist ein Polizeibediensteter dem Eichmeister während
des Eichgeschäftes zur Hilfeleistung zur Verfügung zu stellen.
Die Maße, Gewichte und Wagen müssen vollständig gereinigt
und rostfrei sein, und sind zur festgesetzten Zeit gegen Bezahlung der
taxmäßigen Gebühren abzuholen; auch die Wagen der Gemeinden,
welche dem öffentlichen Verkehr dienen, sind damit inbegriffen.
Die Meßrahmen für Straßendeckmaterial, sowie die Hohlmaße
für trockene Körper unterliegen der diesjährigen Nacheichung
mit Ausnahme derer, auf welchen der Stempel 03 aufgebrannt oder
aufgeschlagen ist.